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   OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06   

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https://dejure.org/2006,16459
OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06 (https://dejure.org/2006,16459)
OLG München, Entscheidung vom 10.10.2006 - 4St RR 189/06 (https://dejure.org/2006,16459)
OLG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 4St RR 189/06 (https://dejure.org/2006,16459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 4 Satz 3; ; StPO § 275 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 4 Satz 3 § 275 Abs. 1 Satz 2
    Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe nach Wiedereinsetzung in Berufungsfrist und Übergang von Berufung zur Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristbeginn zur Ergänzung zunächst abgekürzter Urteilsgründe bei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und späterer Bezeichnung des Rechtsmittels als Revision; Zulässigkeit des Übergangs vom Rechtsmittel der Berufung zum ...

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06
    a) Nach Einlegung des Rechtsmittels der Berufung kann, auch wenn der Angeklagte, wie im vorliegenden Fall sein Rechtsmittel ausdrücklich zunächst als Berufung bezeichnet hat, wirksam zur Revision übergegangen werden, vorausgesetzt, der Übergang erfolgt innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 40, 395/398 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2003 - 3 StR 136/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Beginn der Frist zur Urteilsergänzung;

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06
    Ob die fünfwöchige Urteilsbegründungsfrist schon mit Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (so BayObLGSt 1977, 77/79; 1979, 148/152) oder erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen, beginnt (hierzu neigend BGH NStZ 2004, 508), kann hier offen bleiben.
  • BayObLG, 15.07.1983 - RReg. 5 St 138/83
    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06
    b) Der Übergang vom Rechtsmittel der Berufung zur Revision muss, da es sich bei der Erklärung des Übergangs um eine Rechtsmitteleinlegung handelt, die wie diese zu behandeln ist (BayObLGSt 1983, 93; BGH aaO), nach § 341 Abs. 1 StPO bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, somit bei dem Amtsgericht, erfolgen.
  • BayObLG, 16.10.1979 - RReg. 1 St 180/79

    Frist zur Ergänzung der Urteilsgründe nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06
    Ob die fünfwöchige Urteilsbegründungsfrist schon mit Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (so BayObLGSt 1977, 77/79; 1979, 148/152) oder erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen, beginnt (hierzu neigend BGH NStZ 2004, 508), kann hier offen bleiben.
  • BayObLG, 29.04.1977 - RReg. 1 St 91/77

    Frist zur Ergänzung von Urteilsgründen

    Auszug aus OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 189/06
    Ob die fünfwöchige Urteilsbegründungsfrist schon mit Erlass des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (so BayObLGSt 1977, 77/79; 1979, 148/152) oder erst, wenn die Akten bei dem für die Urteilsergänzung zuständigen Gericht eingehen, beginnt (hierzu neigend BGH NStZ 2004, 508), kann hier offen bleiben.
  • OLG Hamm, 11.06.2013 - 5 RVs 32/13

    Manifestation des Zueignungswillens bei Unterschlagung; Voraussetzungen für die

    Nach Einlegung des Rechtsmittels der Berufung kann, auch wenn der Angeklagte, wie im vorliegenden Fall sein Rechtsmittel ausdrücklich zunächst als Berufung bezeichnet hat, wirksam zur Revision übergegangen werden, vorausgesetzt, der Übergang erfolgt innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO (zu vgl. BGHSt 40, 395, 398 m.w.N.) ünd nach § 341 Abs. 1 StPO bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, somit bei dem Amtsgericht (zu vgl. OLG München, Beschluss vom 10.10.2006 - 4St RR 189/06 -).
  • BGH, 10.09.2008 - 2 StR 134/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Mit der Vorschrift wollte der Gesetzgeber verhindern, dass ein Rechtsmittel, das nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingelegt wird, nur deshalb zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führt, weil die zur Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht erforderlichen Feststellungen fehlen, deren Angabe das Gericht bei der Urteilsabsetzung für entbehrlich halten durfte (BGH NStZ 2004, 508, 509; OLG München NJW 2007, 96, 97; BTDrucks. 7/551 S. 82; Gollwitzer aaO § 267 Rdn. 143).
  • OLG München, 07.11.2006 - 4St RR 192/06

    Wechsel des Rechtsmittels von der Berufung zur Revision; Fehlende Feststellungen

    a) Nach Einlegung des Rechtsmittels der Berufung kann, auch wenn der Angeklagte, wie im vorliegenden Fall, sein Rechtsmittel ausdrücklich zunächst als Berufung bezeichnet hat, wirksam zur Revision übergegangen werden, vorausgesetzt, der Übergang erfolgt innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 40, 395/398; OLG München Beschluss vom 10.10.2006 4St RR 189/06).
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